| Honorar der Beratung | € | 30,00 |
| + Fürsorgebeitrag 2% | € | 0,60 |
| ------- | ||
| € | 30,60 | |
| + Mwst. 20% | € | 6,12 |
| ------- | ||
| Gesamt | € | 36,72 |
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Wenn nicht anders telefonisch oder
über E-Mail ausgemacht,
1) wird der Rechtsanwalt Stefano Ennio, einmal die Anfrage
erhalten,
diese bewerten und im Falle, er nimmt den Auftrag an, dies über
E-Mail
oder auf eine andere, in der Anfrage angegebene Weise dem Anfragenden
mitteilen, und dabei auch die Gesammtkosten und die Zeit angeben, die
nötig ist für die Abfassung des jurisischen Rates.
2) Wenn der Anfragende dem Rechtsanwalt Stefano Ennio den Auftrag der
Rechtsberatung erteilen will, muss er dafür das Formular zur
Auftragserteilung ausfüllen, unterschreiben und per Fax oder Post
an
folgende Adresse schicken: Rechtsanwalt Stefano Ennio – Corso del
Popolo, 180 – 45100 Rovigo (Italien) – Fax (+39).0425.422.906. Zusammen
mit der Auftragserteilung muss er außerdem die Quittung über
die
Zahlung der angegebenen Summe senden; Zahlung, die auf die im Formular
angegebene Weise erbracht worden sein wird.
Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, in dem der Rechtsanwalt
Stefano Ennio das ausgefüllte und unterschriebene
Auftragsformular,
sowie die Quttung über die vollständig geleistete Zahlung der
angegebenen Summe erhalten hat.
3) Der Rat wird zum festgesetzten Termin an die E-Mailadresse des
Anfragenden gesendet, die dieser angegeben hat. Danach wird die
zugehörige Rechnung per Post zugeschickt.
4) Für den Vertrag von Leistungen der rechtlichen Beratung und des
rechtlichen Beistands, ist, wo die Vorraussetzungen greifen, das
Rechtsvorschrift 185/1999 anwendbar. Der Vertrag unterliegt nicht dem
Rücktrittsrecht aus Art. 5 Komma 3, Rechtsvorschrift 185/1999.