Vorstellung
Die Kanzlei hat Sitz in
Rovigo
(Italien) und in
Barcelona
(Spanien).
Der italienische Sitz befindet sich in
Rovigo,
Hauptstadt einer der sieben Provinzen der
Region Venetien (deren Hauptstadt Venedig
ist); gelegen auf der Achse der großen Kommunikationswege
des Nordens, wenige Kilometer entfernt von wirtschaftlich wichtigen
Städten wie Padua, Treviso, Vicenza, Verona, Venedig, Ferrara,
Bologna.
Die Kanzlei vertritt ihre Klienten vor italienischen und
europäischen Gerichten, in Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessen
ohne die Beziehungen mit den lateinamerikanischen Ländern
aufzuzählen. Die Verteidigung und die Rechtsvertretung wird von
uns direkt ausgeführt und, wo nötig mit dem Rat und der
Zusammenarbeit von Rechtsanwälten vor Ort ergänzt.
Die Klienten der Kanzlei sind Privatpersonen, Berufstätige,
Unternehmer und Vereinigungen, die in den verschiedensten nationalen
und internationalen Wirtschaftsgebieten tätig sind
Der Rechtsanwalt
Stefano Ennio ist
gleichzeitig italienischer und spanischer Rechtsanwalt, Mitglied der
Anwaltskammer von Rovigo und der Anwaltskammer von Barcelona; er ist
befähigt zur Ausübung des juristischen Berufes sowohl in
Italien als auch in Spanien, wo er außerdem als Verteidiger am
obersten Gerichtshof tätig ist.
Er hat die Abschlüsse
Dottore
Magistrale in
Giurisprudenza an der Universität von Ferrara und
Licendiando en derecho an der
Universität von Barcelona erworben; darüber hinaus ist
er
Doktorand an der Universität
Barcelona; Er war schon einige Male als Dozent an
italienischen Universitäten tätig und hat Vorträge bei
öffentlichen Konferenzen gehalten.
Er ist
Mitglied der spanischen
Handelskammer in Italien und der
italienischen Handelskammer in Barcelona.
Der
Rechtsanwalt Stefano Ennio ist
Computerprogrammierer und besonderer
Experte im Recht der neuen Technologien (elektronischer Handel,
Datenschutz, Informatiksicherheit, Urheberrecht,
Vertragsabschlüsse über das Internet, elektronische
Zahlungsverfahren, Schutz der Domainnamen, Unternehmer- und
Verbraucherschutz bei im Internet abgeschlossenen Verträgen) und
bedient sich der
modernen und
dynamischen Art zu arbeiten, die dem
Informatikjuristen gemein ist.
Der
Rechtsanwalt Stefano Ennio spricht als
Muttersprache Italienisch
und ist
außerdem im Besitz erweiterter
Spanischkenntnisse,
zertifizeiert durch das Diploma de Español como Lengua
Extranjera (D.E.L.E.), vom Institut Cervantes nach bestandener
Prüfung ausgestellt. Diese Sprachkenntnisse hat er durch seine
juristische Arbeit in den beiden Rechtsordnungen erweitert.
Mit diesen Fähigkeiten steht er besonders Unternehmern und
Nichtunternehmern zur Verfügung, die Geschäfte in Italien wie
in Spanien tätigen müssen (Eröffnung einer Gesellschaft,
Vertragsabschlüsse, Verhandlungen, etc.) oder sich in der
Situation befinden, in einem der beiden Länder ein Gericht anrufen
zu müssen (z.B. wegen Schuldeneintreibung, Anerkennung und
Rechtswirksamkeit von Urteilen).
Die geschichtlichen Beziehungen zwischen Spanien, Italien und den
lateinamerikanischen Ländern erlauben einen persönlicheren
Beistand auch über den Ozean hinweg, wo wir mit Hilfe von
Vermittlungen unserer vertrauten Mitarbeiter vor Ort arbeiten.